Montag, 15. Mai 2006

Konsum: DVD, aber Vorsicht

Letzte Woche wurden in Luzern erstmals elf Käufer von DVD's mit Gewaltdarstellungen verurteilt. Sie alle haben die Filme über ricardo.ch gekauft. Teilweise sind/waren diese Filme aber auch im Ex-Libris und Media Markt erhältlich.
Wie kommt ein Urteil zustande? Das Gesetz spricht von "extremen Gewaltdarstellungen". Genaue oder verbindliche Umschreibungen gibt es nicht, nur Richtlinien, die vom Schweizerischen Videoverband und der Stadtpolizei Bern ausgearbeitet werden.

Hier beginnen meine Zweifel. Ein Verband, dem Majorlabels angehören, stellt diese Liste (mit Blick auf den dt. Jugendschutz) zusammen. Die Absegnung erteilt schein-bar eine Stadtpolizei. Hinzu kommt, dass Richter eigentlich freie Hand haben. Je nach Partei- und Religionszugehörigkeit liegt alles drin.

Sinn dieser Notiz. Traue niemandem, der DVD's oder Videos verkauft, weder dem Staat noch einem Verband. Und wer trotzdem mal einen Blick auf die Liste werfen will, ist hier an der richtigen Stelle.


Tag(s): gewalt gesetz recht richter

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen