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Dienstag, 14. November 2006
kulturministerium.ch: Werke und ihre UrheberInnen (Video)
Gehen wir einmal davon aus, es findet eine Performance oder ein Konzert statt. Bei dieser Gelegenheit werden Fotos gemacht. Wo liegen nun welche Urheberrechte? Gibt es Werke 2ter Hand und wenn ja, was wird darunter verstanden? Wie verhält es sich bei Uebersetzungen? Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Urheber sich über seine Rechte informieren muss, damit er auch weiss, welche er eventuell weiter-, bzw. abgibt. Nur so wird Klarheit geschaffen.
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