Die Kommission hat einstimmig eine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum angenommen. Sie ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden. Die Kommission ist ausserdem auf die Vorlage zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes eingetreten.
Die Kommission hat einstimmig eine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen (WCT und WPPT) der Weltorganisation für geistiges Eigentum ( 06.031 s Urheberrecht. Übereinkommen ) angenommen. Ziel der Vorlage ist es, das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte an die digitalen Technologien anzupassen und die Schutzstandards der beiden Abkommen ins Landesrecht zu übertragen. Die Vorlage sieht u.a. die Anerkennung des Rechts vor, geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen, sowie ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. Darüber hinaus ergänzt sie das geltende Recht mit Bestimmungen über vorübergehende Vervielfältigungen eines Werks und über Vervielfältigungen zu Sendezwecken. Zudem wird mit den neuen urheberrechtlichen Einschränkungen den aktuellen Bedürfnissen der Werknutzenden und der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen. Die Kommission ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden.
Die Kommission nahm am 17. Oktober 2006 die Detailberatung zur Vorlage auf; gestern setzte sie ihre Beratung fort und befasste sich mit einigen nach der letzten Sitzung noch offen gebliebenen Fragen zu den Rechten der Sendeunternehmen. Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, dass das Recht, Archivwerke von Sendeunternehmen unverändert zu senden und zugänglich zu machen, nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann. Eine Kommissionsminderheit sprach sich gegen diesen Artikel aus. Zudem beantragt die Kommission, dass eine Bestimmung über die Nutzung verwaister Werke neu in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen wird. Diese Bestimmung sieht vor, dass das Recht zur Nutzung von Ton- oder Tonbildträgern nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann, sofern die Verwertung öffentlich zugängliche Archive oder Archive von Sendeunternehmen betrifft, die Rechtsinhaber unbekannt sind und die Ton- bzw. Tonbildträger vor mindestens zehn Jahren in der Schweiz produziert oder hergestellt worden sind. Eine Minderheit beantragt zudem, das Gesetz so zu ergänzen, dass die Benutzerin bzw. der Benutzer eines Werks pro Verwendung nur eine Entschädigung bezahlen muss. Die Vorlage wird dem Ständerat in Hinsicht auf die Wintersession 2006 unterbreitet.
Sicher ist das Opferhilfegesetz auch sehr wichtig. Das dieses allerdings in der gleichen Mitteilung wie die Revision des Urheberrechts erscheint, irritiert.
Da kann doch glatt die Fantasie in Betrieb kommen und diese zeichnet Bilder mit der Frage, was hat das eine mit dem anderen zu tun. Und mit einem Schmunzeln kann auch gefragt werden, ob die IFPI jetzt auch noch Opferhilfe benötigt. Die "Täter" sind ja angeblich bekannt, nur nicht einfach zu fassen.
Zur ganzen Meldung der Kommission geht es hier
Tag(s): urheberrecht parlament revision kultpavillon
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