Die Anzeige wurde am Samstag im «Tages-Anzeiger» publiziert. Wie Radio 24 heute morgen berichtete, hatte der Verstorbene zu Lebzeiten die Anzeige urspünglich bei der NZZ hinterlassen, damit sie nach seinem Tod publiziert wird. Doch die Zürcher Zeitung weigerte sich, den Text in dieser Form zu veröffentlichen. Die nächste Anfrage an Tamedia verlief dann erfolgreich. Wie eine Tamedia-Sprecherin mitteilte, wurden zuerst alle rechtlichen Aspekte geprüft.
das ist ja mal eine gute idee! ich werde sofort veranlassen, dass bei meinem ableben eine ähnliche anzeige erscheint...
AntwortenLöschen20min.ch schreibt heute (18.1.06) dazu:
AntwortenLöschenDie Anzeige wurde am Samstag im «Tages-Anzeiger» publiziert. Wie Radio 24 heute morgen berichtete, hatte der Verstorbene zu Lebzeiten die Anzeige urspünglich bei der NZZ hinterlassen, damit sie nach seinem Tod publiziert wird. Doch die Zürcher Zeitung weigerte sich, den Text in dieser Form zu veröffentlichen. Die nächste Anfrage an Tamedia verlief dann erfolgreich. Wie eine Tamedia-Sprecherin mitteilte, wurden zuerst alle rechtlichen Aspekte geprüft.