Mittwoch, 29. März 2006

Bundesrat will Ueberwachung des Internetverkehrs ausdehnen




Zur Erinnerung:
In einem Legislaturrueckblick (pdf-Format) lesen wir unter anderem folgendes:
Der Nationalrat weitete ferner den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Anbieter von Internetanschluessen aus. Ebenfalls verstaerkt hat der Nationalrat die Kontrolle ueber die Ueberwachung durch die Dienststellen des UVEK. Insbesondere duerfen die Informationen nur mit Erlaubnis der richterlichen Behoerde, welche die Ueberwachung angeordnet hat, verwendet werden. Das Gesetz soll auch fuer kantonale Strafverfahren gelten oder bei Gesuchen um internationale Rechtshilfe.
Die eingeholten Informationen werden in der Regel nach dem Verfahren den ueberwachten Personen zugeleitet, sofern diese Daten nicht als Beweismaterial verwendet werden.

Der Staenderat wollte praezisiert haben, dass die Anbieter von Fernmeldediensten Auskuenfte ueber die Mobiltelefonbenuetzer mit Prepaid-Karten erteilen muessen. Im Uebrigen hielt er an den wichtigsten Einschraenkungen des Nationalrates fest. So duerfen der Post- und der Telefonverkehr nicht vorbeugend ueberwacht werden, sondern nur im Falle von Vergehen und schweren Straftaten. Der Staenderat fuegte zudem die Pornographie in den Tatenkatalog ein.
Die Ueberwachung von Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, will der Staenderat ebenfalls grundsaetzlich verboten haben. Ebenso wenig will er das UVEK zur Fuehrung eines Ad-hoc-Registers verpflichten. Seiner Meinung nach genuegt es, wenn die mit einer Strafverfolgung beauftragten Richter die notwendigen Ueberpruefungen vornehmen. Der Staenderat fuegte eine Bestimmung an, welche der Praesenz mehrerer Anbieter auf dem Fernmeldemarkt Rechnung traegt. Das Gesetz soll demnach auch fuer die Anbieter von Internetanschluessen gelten. Diese sollen saemtliche Daten zur Identifizierung von
Personen liefern, welche auf dem Internet Delikte begehen.

Jetzt soll das UVEK die technischen Moeglichkeiten heraus finden und diese dem Bundesrat vorlegen. Dabei kann schon mal ein Unbehagen aufkommen. Die "technischen Moeglichkeiten" sind gewaltig, keine Frage. Das Problem ist, dass ploetzlich das Gesetz diesen imensen Moeglichkeiten angepasst wird. Ein weiteres ist, wieweit Datenbanken erstellt werden muessen (Vorbeugung), um moegliche Auswertungen (auf richterlichen Erlass) vornehmen zu koennen. Soll das Cliche "big brother is watching you" verwendet werden, oder muessen die Buerger und Buergerinnen wach bleiben? Beobachten, wie der (ihr) Rechtsstaat mit seinen BuergerInnen umgeht? Wo beginnt die "Intimitaet" des Staates und wo die der BuergerInnen. Auf der einen Seite gibt es ein Datenschutzgesetz (mit Datenschutzueberwacher), auf der anderen Seite koennte sich die Staatsmacht diesem entziehen.

Zum Glueck muss ich nur wach sein und nicht auch noch Gesetze erlassen/schreiben. Aber wir tragen alle Mitverantwortung fuer die Zukunft und "unseren" Staat.


Tag(s): internet überwachung bundesrat uvek gesetz

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