Mittwoch, 4. Januar 2012

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Amtliches Verbot
Auf Verlangen der eidg. Kriegsmaterialverwaltung
wird hiermit bezüglich der der Schweizerischen
Eidgenossenschaft gehörenden Parzellen No. 99
und 115 am Rotsee, Gemeinde Ebikon, allen Unbe-
rechtigten jegliches Betreten dieser Parzellen, das
Begehen und Befahren der dortigen Fuss- und
Fahrwege, wie auch das Ablagern von Schutt, Stein-
nen und Kehrichtabfällen, sowie jede andere Besit-
zesstörung amtlich verboten unter Androhung der
gesetzlichen Busse von Frs. 5.- bis Frs. 300.-.
Kriens, den 22. August 1936
Der Amtsgerichtspräsident
von Luzern-Land
(Original-Tafel-Text)

Kamera: Fujifilm instax mini 7
Film: Fujifilm instax mini

   

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