Donnerstag, 29. März 2007

SchulEtui weg - selber schuld und der Wegweisungsbeschluss des Kanton Luzern

Heute kommt unser Sohn sauer nach Hause, weil folgendes passiert ist:

Unser Sohn hat 2 SchulEtuis, damit wenn er mal eines irgendwo vergisst, auf eine Alternative zurück greifen kann. Dieser Fall ist letzte Woche bei einer Lehrerin eingetroffen. Da er nur einmal pro Woche bei dieser Schule hat, bzw. sich auch in diesem Zimmer aufhält, meinte er, dass er ja nächste Woche das Etui dort vorfinden wird. Insgeheim dachte er natürlich, dass die Lehrerin dieses in ihren Schrank legen wird, damit es nicht verschwindet.
Heute nun hatte er wieder bei dieser Frau Unterricht und er fragte nach seinem 2. Etui. Die Antwort war: "Ja, ich habe das Etui gesehen, aber es liegen gelassen".
Da nach den entsprechenden Schulstunden das Zimmer immer total aufgeräumt werden muss, die nächsten Stunden finden ja erst in einer Woche statt, war es kein Kunststück, dass die Lehrerin das Etui entdeckte. Nur weiss sie auch sehr genau, wie andere Schüler mit solchen Fundstücken umgehen. Prompt ist nichts mehr da.
Gut mann/frau könnte jetzt sagen, dass der Junge sich schneller um sein Zeugs kümmern muss. Nur frage ich mich ernsthaft, ob ein solches Verhalten die Beziehung LehrerIn/SchülerIn zum Guten hinlenkt, oder aber Agressionen (wie sie jetzt auch aufgetauchts sind) und Verweigerung, vor allem in der Pubertät, fördert. Echte Erziehung, in meinen Augen, ist, dass ein liegen gelassenes Teil in (Schutz-)Verwahrung genommen wird und dann das Kind darüber froh ist, bzw. sich gerne mit einem herzlichen "Danke" meldet.
Aber solche pädagogischen Grundsätze sind heute nicht mehr aktuell. Strafe, Gleichgültigkeit und pädagogische Resignation sind gefragt. Nur das verordnete System ist "Wahr". Und dann wundert mann/frau sich, wenn das Resultat nicht den Wünschen entspricht, oder so ...

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Genau so können Menschen zum "Randständigsein" hin geführt werden und der Stadtrat muss dann Wege suchen, wie diese von der "anständigen" Gesellschaft fern gehalten werden. Diese Woche hat der Luzerner Kantonsrat beschlossen, dass Menschen aus gewissen Regionen unter Androhung von Strafen (!) mit einem RayonVerbot belegt werden können, vorerst für 3 Monate. Hallo Wach!

Tag(s): pädagogik schule unterricht etui kulturtv kultpavillon

3 Kommentare:

  1. Was bitte ist ein "RayonVerbot"?
    Schutzverwahrung hat es bei uns nur für Handys gegeben die im Unterricht mal einen Ton von sich gegeben haben (ist auch richtig wie ich finde).

    Wohingegen in meinen ersten zwei Jahren BS auch mal eine Bierflasche ohne Probleme in der (offenen) Büchertasche stehen konnte.
    Ansonsten hat es immer geheißen: "Basst auf euer Zeuch auf oder ihr hobd Bech g'hobd!"

    P.S.
    aber auch das Deutsche Schulsystem hat man irgendwann überlebt

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  2. Hallo Feustel,

    Ein "Rayonverbot" ist ein von einem Richter bestimmte Zone, die z.B. für 3 Monate nicht betreten werden darf.

    Hey, du lernst noch Deutsch, wie wir Schweizer es sprechen.

    Hier noch ein Tipp. Jens Rainer Wiese. Er ist Deutscher und wohnt in der Schweiz. Auf seinem Blog findest du jeden Tag einen Hinweis zu den Unterschieden BRD-CH. Viel Spass.
    hier gehts zur blogwiese

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  3. Hi Roger,
    ich lese seit ungefähr einem Jahr die Blogwiese (so bin ich auch auf diesen schönen Blog aufmerksam geworden).

    Jetzt weiß ich nicht was für ein Deutsch ihr in der Schweiz lernt, aber sei gewiss ich rede nicht wirklich so wie ich schreibe.

    in diesem Sinne
    an guddn Dach noch

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