Das KulturSchweizer Blog Magazin happy to be a part of the industry of human happiness
Montag, 8. Mai 2006
Werbung: Durchsicht(ig)
Heute entdeckte ich in meiner Tageszeitung eine Anzeige des Treuhandbüros Balmer-Etienne. Dabei wird Werbung mit einem Auszug aus dem Schweizer Obligationenrecht geamcht:
Art. 659b Abs.2 "Erwirbt eine Gesellschaft die Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft, die ihrerseits Aktien der Erwerberin hält, so gelten diese Aktien als eigenen Aktien der Erwerberin"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen