Interessehalber habe ich mir heute mal die Seite
Ruetli.CH angesehen. Seit dem 1. Juni kann da ein Antragsformular für die 1. August-Feier auf dem Rütli angefordert, bzw. abgeholt werden. Dieses muss dann ausgefüllt an die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft in Zürich eingeschickt werden. Damit will mann/frau die Störenfriede dieses Festaktes fern halten. So gut, so klug. Aber, was mich stutzig macht, ist folgender Satz in den allgemeinen Bestimmungen:
Die Veranstalter behalten sich vor im Zweifelsfall die auf dem Antragsformular aufgeführten Personen durch Nachschlagung in den polizeilichen Datenbanken zu überprüfen.
Wie geht das? Kann ich auch eine Gesellschaft von öffentlichem Interesse gründen und bekomme dadurch (ohne richterlichen Erlass?) Einblick in polizeiliche Datenbanken? Da kann ich einmal mehr nur schreiben: Hallo Wach !
Tag(s): augustfeier rütli bewilligung überwachung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen