Montag, 26. Juni 2006

Rütli: Datenschutz - ich hatte doch recht

Bereits am 21. Juni 2006 habe ich mich gewundert:
Die Veranstalter behalten sich vor im Zweifelsfall die auf dem Antragsformular aufgeführten Personen durch Nachschlagung in den polizeilichen Datenbanken zu überprüfen.

Gestern wurden meine Zweifel in der Sonntagszeitung bestätigt. Heute auch in anderen Tageszeitungen, so auch in der NLZ, der Zeitung für die Innerschweiz. Der Missgriff in die Kiste Datenschutz bekommt da sogar einen Titelseiten-Kommentar.
Die Polizei darf also den Zugriff auf ihre Datenbanken nicht gestatten. Jetzt werden wohl Polizisten an den Zugängen stehen und Gesichtskontrollen vornehmen. Nur, wie soll das gehen? Ich habe viele Freunde, die einen "Glatzkopf" haben, dies aber nicht aus politischen, sondern aus modischen Gründen. Oder weil es Sommer ist ...


Tag(s): rütli augustfeier bewilligung datenschutz

1 Kommentar:

  1. Hatte letzte Woche nach Deinem Post die Rütlikommission um eine Stellungnahme gebeten und wollte wissen, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Auskünfte basieren. Aber eine Antwort habe ich natürlich nicht bekommen, was, wenn man den Artikel in der Sonntagszeitung dann gelesen hat, auch nicht mehr weiter verwundert...

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