Donnerstag, 27. Juli 2006
Velo: Gefahr für Fussgänger und Verkehrsteilnehmer
Beim Bahnhof Luzern werden logischerweise immer viele Fahrräder abgestellt. Dafür gibt es verschiedenste Parkplätze, aber auch eine bewachte Velo-Station (gegen Bezahlung). Schon längere Zeit stelle ich fest, dass das Angebot die Nachfrage nicht deckt und so ist mancher Velobesitzer gezwungen, sein Rad zwischen die "bewilligten" Ständer zu stellen. Dafür kassiert mann/frau aber scheinbar eine Warnung. Schliesslich muss alles seine Ordnung haben.
Im vorliegenden Fall frage ich mich allerdings, wie das Rad Fussgänger und Verkehrsteilnehmer gefärden kann. Und noch eine Frage drängt sich auf. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fussgänger und Verkehrsteilnehmer. Sind wir nicht alle irgendwie in den Verkehr eingebunden, auch wenn wir uns nur auf 2 Beinen, statt 4 Räder, bewegen. Jedenfalls wird in der Rechtssprechung oft von Fussgängern als Verkehrsteilnehmer gesprochen. Aber da haben wir mal wieder den Unterschied zwischen Theorie und Praxis, oder so ...
Wer am Morgen auf einen Zug muss, hat einfach keine Zeit, noch lange einen freien Ständer zu suchen. Das sollten auch die Damen/Herren Saubermänner/Sauberfrauen, bzw. die Behörden erkennen. Ich meine: Dieses Fahrrad ist sicher keine Gefährdung von irgendwelchen VerkehrsteilnehmerInnen.
Tag(s): fahrräder velo parkplatz kultpavillon
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Darf ich sagen: Typisch kleinkariertes Bürgertum? Oder wäre das frech?
AntwortenLöschenDu darfst ;-) ! Ich sehe das nämlich auch so. Aber Luzern gibt sich ja unglaublich "velofreundlich" ...
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