Es gilt als verpönt, Pressemitteilungen 1:1 zu übernehmen. Doch manchmal ist es einfach von Vorteil, weil jede Veränderung diese verfälschen würde. Wenn ich mir die Bewilligung zur 1. Mai Demo in Luzern, die am 30. April stattfindet, durchlese, könnte ich mir sofort vorstellen, dass der bekannte Luzerner Komiker Emil Steinberger diese vorlesen könnte. Das ganze Publikum im Kleintheater würde sich vor Lachen wohl kaum erholen. Allerdings hätte das Lachen auch einen bitteren Beigeschmack, denn der Text ist durchaus ernst gemeint. Also, nachfolgend das Original, unbearbeitet:
Medienmitteilung der Stadt Luzern:
Demonstrationen und Anlässe im Umfeld des 1. Mai 2011:
Stadt bewilligt mit Einschränkungen und Auflagen
Luzern, 20. April 2011
Im Vorfeld des 1. Mai findet in der Stadt Luzern am 30. April eine Demonstration der Organisation "Leben statt Alltag" statt. Für die Bewilligung machte die Stadt in enger Absprache mit der Luzerner Polizei klare Auflagen. Nicht bewilligt wurde die ursprünglich geplante Demonstrationsroute durch die Hertensteinstrasse, die Hirschmatt-, die Pilatus- sowie die Obergrundstrasse. Die Startzeit wurde auf 16 Uhr nach Schliessung der Ladenlokale festgelegt. Die Platzkundgebung mit Musik beim Kurpavillon hat die Stadt auf 22 Uhr befristet. Der Stadtrat hat das Gesuch diskutiert und steht hinter der Bewilligung.
Die Organisatoren haben mitgeteilt, dass sie die Auflagen akzeptieren.
Die Bewilligung erfolgt aufgrund der in der Bundesverfassung festgehaltenen Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Das von der Organisation "Leben statt Alltag" am 8. März 2011 eingereichte Gesuch wurde von den Verantwortlichen der Stadt und der Luzerner Polizei intensiv geprüft. Die Stadt hat mehrere persönliche Gespräche mit den Gesuchstellern geführt. Die Veranstalter hatten sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie das Gesuch zurückziehen würden, wenn ihren Routenwünschen nicht entsprochen würde. Stadt und Polizei mussten deshalb befürchten, dass die Demonstration ohne Bewilligung durchgeführt würde.
"Wir nehmen Sicherheitsüberlegungen ernst und haben die Sicherheitsfragen in enger Absprache mit der Luzerner Polizei beurteilt", sagt Stadträtin Ursula Stämmer-Horst. "Die Demonstration wurde bewilligt, da wir so Auflagen zu Route und Verhalten der Teilnehmenden machen können." Luzerner Polizei und Stadt haben mehrere alternative Demonstrationsrouten mit den Veranstaltern besprochen und kommen zum Schluss, dass die an Samstagnachmittagen am stärksten frequentierte Hertensteinstrasse nicht als Demonstrationsroute bewilligt werden kann. Im Weiteren lässt die Sanierung des Cityrings keine Sperrung der Obergrund- und der Pilatusstrasse zu. Die Hirschmattstrasse ist durch den öffentlichen Verkehr stark frequentiert.
Route führt nicht durch die Hertensteinstrasse
Die bewilligte Route führt ab Theaterplatz über den Jesuitenvorplatz und Reussbrücke durch die Rössli- und Weggisgasse, die Grendelstrasse und über die Seebrücke in die Neustadt (Zentralstrasse, Bundesplatz, Winkelriedstrasse), via Hirschengraben und Pfistergasse zur Geissmattbrücke, entlang dem Rand der Altstadt (Löwengraben, Grabenstrasse) via Schweizerhofquai zum Nationalquai. Die Schlusskundgebung ist beim Kurpavillon. Nicht bewilligt wurde die ursprüngliche geplante Demonstrationsroute durch die Hertensteinstrasse, Hirschmattstrasse, Pilatus- und Obergrundstrasse.
Start erst um 16 Uhr
Die Gesuchsteller wollten um 15 Uhr starten. "Das konnten wir nicht bewilligen", sagt Stadträtin Ursula Stämmer-Horst. "Wenn die Veranstalter mitten durch die Altstadt wollen, ist das während der Ladenöffnungszeiten nicht möglich", erklärt sie. "Um diese Zeit sind zu viele Menschen in den engen Gassen." Der Start wurde entgegen dem Antrag der Gesuchsteller deshalb erst auf die Schliessung der Ladenlokale um 16 Uhr festgelegt, die Schlusskundgebung mit Musik wurde auf 22 Uhr befristet. Die Seebrücke bzw. der Schweizerhofquai werden durch die Luzerner Polizei kurzfristig gesperrt werden müssen.
Bewilligung unter klaren Auflagen
Den Veranstaltern wurden mit der Bewilligung unter anderem folgende Auflagen gemacht:
- Der namentliche bekannte Gesuchsteller ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Er hat an der Demonstration persönlich teilzunehmen.
- Der Verantwortliche hat vor Beginn des Abmarsches und bei dessen Auflösung die Teilnehmer über Megaphon klar und unmissverständlich darauf aufmerksam zu machen, dass illegale Handlungen strafrechtlich verfolgt werden. Zudem müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Veranstalter auf das Vermummungsverbot im Kanton Luzern hingewiesen werden. Dieses ist während der ganzen Veranstaltungsdauer durchzusetzen.
- Es ist ein eigener, ausreichender Ordnungsdienst sicherzustellen.
- Das Mitführen und Mittragen von Schlagstöcken, gefährlichen Gegenständen, Farbbeuteln, Gesichtstücher und Masken ist verboten.
- Anordnungen der Polizei ist strikt Folge zu leisten.
- Die vorgeschriebene Marschroute ist unbedingt einzuhalten.
- Die Kosten für allenfalls notwendige Räumungs- und Reinigungsarbeiten durch die öffentlichen Dienste gehen zulasten des Bewilligungsinhabers.
- Für allfällige straf- und zivilrechtliche Haftungen gelten die gesetzlichen Straf- und Haftpflichtbestimmungen.
- Der Schluss des Anlasses beim Kurpavillon ist um 22 Uhr.
1. Mai: Brunch im Vögeligärtli
Am 1. Mai von 11 bis 15 Uhr veranstaltet eine andere Organisation, der Verein "RdR- la résistance de la raison", einen Brunch mit Festbänken und einem Pavillon-Zelt im Vögeligärtli. Gemäss den Veranstaltern soll es ein "ruhiger Anlass" werden, zu dem zirka 30 Personen erwartet werden. Es sind Ansprachen geplant.
Weitere Auskünfte zur Bewilligung erteilt Ihnen:
Stadt Luzern – Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit
Ursula Stämmer-Horst, Stadträtin
Telefon: xxxxx
Erreichbarkeit: 20. April 2011, von 15 – 16 Uhr
Informationen für die Medien:
- Stadträtin Ursula Stämmer-Horst ist vom 21. bis 29. April im Ausland. Sie steht für Medienauskünfte im Vorfeld der Demonstration heute zur Verfügung.
- Die Medienstelle der Luzerner Polizei wird nach Abschluss der Demonstration mit einer Medienmitteilung über den Verlauf der Demonstration informieren. Während der Demonstration sind keine Medieninformationen vorgesehen.
Medienstelle der Luzerner Polizei
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