Rahel Grunder teilt mit:
Beim Modul ziert seit gestern ein erhängter Fuchs die Bürowand. „Willst du die Nummer des Künstlers?“, fragt mich Marco mit seinem stets ironischen Unterton.
Es entsteht eine Diskussion unter den Mitarbeiterinnen der Plakatverteilfirma was denn nun mit diesen Füchsen zu tun sei.
Die Lebensdauer eines Plakats ist nicht besonders lang und deshalb gebe ich die Füchse den Mülleimern frei, liegt mein Hauptinteresse doch bei der Malaktion an sich und nicht bei einer Fuchsbildsammlung. Die filmischen und fotografischen Dokumente müssen genügen. Doch das sehen die Modulmitarbeitenden anders.
Ist das gemalte Plakat nun Eigentum der Kunstschaffenden, der Plakatfirma die mir die Werbestelle zur Verfügung gestellt hat oder sogar dem Hausbesitzer dessen Fassade ich bebildert habe?
Ist es Diebstahl wenn jemand das Bild entfernt?
Die Vorstellung, etwas zu produzieren das besitzlos ist, ist schwer nachvollziehbar, nicht zu letzt weil in unserer Gesellschaft alles irgendwem gehört, zumindest theoretisch und vielleicht auch nur um das Bedürfnis nach Sicherheit zu decken.
Wie würde unser Zusammenleben aussehen, wenn es keine Einteilung in Besitz, also Privates geben würde?
Guido Brendgens schreibt in seinem Text über den Verlust des öffentlichen Raumes: „Dort, wo nur Privaträume existieren und kein öffentlicher Raum besteht, macht das Private keinen Sinn, da zur Privatheit die Öffentlichkeit gehört wie zum Tag die Nacht.“
Umgekehrt könnte man demzufolge sagen, dass ohne Privatheit alles Öffentlichkeit und somit der Begriff „öffentlich“ überflüssig wäre.
Ich frage mich deshalb: Was unterscheidet den öffentlichen Raum, den gemeinsamen und besitzlosen, vom privaten Bereich?
Der öffentliche Raum gilt theoretisch als offener Raum, in dem jegliche Formen von Leben stattfinden können. Der öffentliche Raum gleicht einem Plenum das basisdemokratisch funktioniert und der Ausdruck freien Handelns schlechthin ist. Dieser Gedanke gefällt mir.
Probiere ich diese sehr heruntergebrochene Definition jedoch auf einen realen Raum zum Beispiel in Luzern anzuwenden so finde ich keinen. Selbst in den Parks gibt es Verhaltensvorschriften und Verbote und damit diese eingehalten werden errichtet man Überwachungskameras und lässt Securitypersonal patrouillieren.
Beim Malen bewege ich mich bewusst in einer Grauzone zwischen privatem und öffentlichem Raum und deshalb ist die Begegnung mit solchen Sicherheitsmassnahmen äusserst spannend, denn niemand weiss genau, wer denn nun zuständig ist.
Ich setze mir zum Ziel den öffentlichen Raum in seiner ursprünglichen Definition zu nutzen und zu gestalten und nehme mir möglichst viele Freiheiten heraus dies durch mein Malprojekt zu tun.
Rahel Grunder, 5.4.2011
Rahel Grunder ist am Mittwoch, 06. April 2011 an folgenden Orten anzutreffen:
12:00 – 14:00 Uhr Gibraltarstrasse 20. Schaukasten
14:30 – 16:00 Uhr Löwengraben 7
16:30 – 17:30 Restaurant Goldener Stern, Franziskanerplatz
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